Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13353
BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19 (https://dejure.org/2020,13353)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2020 - VIII B 30/19 (https://dejure.org/2020,13353)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2020 - VIII B 30/19 (https://dejure.org/2020,13353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 162 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1
    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 162 Abs 2 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 162 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO, §§ 105 Abs. 1, 104 Abs. 1, 155 FGO, § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 94 FGO, § 160 Abs. 4, § 164 Abs. 1 ZPO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Richtigkeit einer Schätzung im finanzgerichtlichen Verfahren, da kein Fall objektiver Willkür vorliegt

  • Betriebs-Berater

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Richtigkeit einer Schätzung im finanzgerichtlichen Verfahren, da kein Fall objektiver Willkür vorliegt

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der Nichtzulassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2020, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 11).

    Ob die vom FG dargelegten Mängel und Unrichtigkeiten vorliegen, was der Kläger bestreitet, betrifft den Streitfall als Einzelfall, nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 774, Rz 13).

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdebegründung darzulegen (BFH-Beschluss vom 21.01.2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, unter 6.a).

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951, unter 4.a).

  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18

    Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
    Das FG muss insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 06.02.2019 - VIII B 23/18, BFH/NV 2019, 402, Rz 4).

    Insoweit handelt es sich um die Behauptung materiell-rechtlicher Fehler des FG durch die Kläger, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (Senatsbeschluss in BFH/NV 2019, 402, Rz 10).

  • BFH, 26.02.2018 - X B 53/17

    Höhe einer Schätzung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
    Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage, ob das Ergebnis einer Schätzung noch schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig ist (BFH-Beschluss vom 26.02.2018 - X B 53/17, BFH/NV 2018, 820, Rz 10).
  • BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
    Der --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretene Kläger hätte im Rahmen der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde für die Begründung eines Verfahrensfehlers des FG u.a. darlegen müssen, weshalb er von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28.09.2010 - IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43, Rz 2).
  • BFH, 09.04.2024 - IX B 42/23

    Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass der Kläger die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9).
  • BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass die Klägerin die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14).
  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass die Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegen und ausführen, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller

    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 11; vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, BFH/NV 2020, 778, Rz 3).
  • BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht

    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 11; vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, BFH/NV 2020, 778, Rz 3; vom 07.06.2022 - VIII B 51/21, BFH/NV 2022, 926, Rz 4; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 5).
  • BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass die Kläger die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegen und ausführen, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 ZPO gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, BFH/NV 2020, 778, Rz 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht